Jugend Club Oldisleben
  Hausordnung
 

Jugendclub Oldisleben

HAUSORDNUNG

Für die Jugendräume der Gemeinde Oldisleben

§1

Ziel ist die Einrichtung der offenen Jugendarbeit. Der Club dient als Begegnungsstätte für Kinder und Jugendliche.

Der Jugendclub bemüht sich um die Förderung, Organisation und Gestaltung/Durchführung von Freizeitaktivitäten.

§2

Die Hausordnung führt auf das Jugendschutzgesetz zurück.

§3

Den Anweisungen des Vorstandes und der Aufsichtsführenden Person ist Folge zu leisten.

§4

Alle Besucher des Jugendclubs haben aufeinander Rücksicht zu nehmen und sich so zu verhalten, dass anderen Jugendlichen oder der Gemeinde kein Schaden zugefügt wird.

§5

Die Altersbeschränkung zum Betreten der Räumlichkeiten liegen bei 10-21 Jahren. Ausnahmen sind die als Vorstand oder Mitglied gewählten Vertreter. Sie haben das Recht so lange den Jugendclub anzugehören, wie ihre Amtszeit bestehen bleibt. Sollte es zu einer Abwahl kommen, so ist es immer noch möglich zwei Jahre als Clubmitglied tätig zu sein.

In dieser Zeit kann die Abgewählte Person jedoch wieder als Vertreter gewählt werden und die Amtszeit beginnt von vorn.

§6

Folgende Einschränkungen und zeitliche Begrenzungen werden anhand des JuSchG festgelegt.

Der Zutritt für die Jugendräume ist für Kinder von 10-16 Jahren folgend geregelt:

Mo         -> Ruhetag

Di-Sa     -> 15:00-18:00 Uhr

So           -> 13:00-16:00 Uhr

Der Zutritt für die Jugendräume ist für Jugendliche von 17-21 Jahren folgend geregelt:

Mo         -> Ruhetag

Di-Do    -> 19:00-22:00

Fr-Sa     -> 19:00-24:00

So           -> 17:00-20:00

§7

Jugendliche anderer Gemeinden unterliegen einem Gästestatus. Bei Nutzung unterliegen sie auch der Hausordnung-

§8

Die Räume können grundsätzlich nur geöffnet werden, wenn jeweils ein Verantwortlicher *² die Aufsicht und Schlüsselgewalt hat.

 

 

 

§9

Die Benutzung der Räumlichkeiten zu Wohnzwecken und Übernachtungen ist untersagt.

§10

Das rauchen sowie jeglicher anderer Drogenkonsum und – handel in den Jugendräumen, im Treppenhaus und in den Toiletten ist verboten.

Personen, die im Jugendclub Drogen konsumieren, tauschen und/oder handeln, werden sofort den Räumlichkeiten verwiesen und erhalten Hausverbot. Desweiteren werden die Erziehungsberechtigten, sowie die Polizei in Kenntnis gesetzt.

Jugendliche Raucher über 18 Jahren nutzen die vorhandene Raucherecke vor dem Gebäude. Die Zigarettenreste sind in den vorhandenen brandsicheren Behälter zu entsorgen.

Sollte der Behälter überfüllt sein ist dies sofort der Aufsichtsführenden Person zu melden.

§11

Ansprechpartner für alle Besucher und Mitglieder ist der Vorstand. Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands und der Clubratsmitglieder sind unverzüglich der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.

§12

Das Betreiben der Musikanlagen ist ab 22:00 Uhr nur noch in Zimmerlautstärke gestattet. Im Bestreben auf eine gute Nachbarschaft mit den Anwohner ist das Lärmen vor dem Haus untersagt.

§13

Die technischen Anlagen, Maschinen und Geräte werden nur von den Clubratsmitgliedern oder den damit beauftragten Personen bedient.

§14

Mit dem Inventar ist schonend umzugehen. Aufgetretene Schäden sind ohne Aufforderung  dem Verantwortlichen zu melden. Für mutwillig herbeigeführte Schäden haftet der Verursacher.

§15

Gewalttätigkeiten psychischer und physischer Art werden nicht geduldet.

§16

Für abhanden gekommenes oder beschädigtes Eigentum von Besuchern wird keinerlei Haftung übernommen.

§17

Die Ausgabe von Speisen und Getränken erfolgt durch das Personal oder die damit beauftragten Personen. Das Mitbringen von Getränken ist im Haus, insbesondere bei Veranstaltungen bis zu einen festgelegten Limit gestattet.

Benutztes Geschirr ist aufgewaschen wieder in die Schränke einzuräumen. Die benutzten Spiele sind nach Spielende wieder wegzuräumen.

Leere Flaschen sind wieder in die Kästen oder Pfandschrank zurückzustellen. Abfälle sind in die vorhandenen Papierkörbe zu entsorgen. Bei Anliegen oder Fragen ist sich an den Vorstand oder die Aufsichtsführende Person zu wenden.

§18

Im gesamten Gebäude besteht Alkoholverbot. Ein Verstoß gegen das Alkoholverbot wird erstmalig verwarnt und führt später zu Kurz- oder Dauerausschluss. Die Leitung des Clubs behält sich vor alkoholisierten Personen das Betreten des Clubs zu verwehren.

§18

Das Öffnen von Schränken, insbesondere im Küchenbereich, ist nur nach Aufforderung des Vorstands erlaubt. In den Küchenbereich dürfen nur vom Vorstand ausgewählte Personen, die den Gegebenheiten der Lebensmittelüberwachung eingewiesen sind.

§19

Für Fahrräder oder Motorräder die vor dem Gebäude abgestellt werden, wird keine Haftung bei Abhandenkommen oder bei Beschädigung übernommen.

 

§20

Die Reinigung der Jugendräume erfolgt täglich. Toiletten und das Treppenhaus sind bei starker Verschmutzung ebenfalls zu reinigen.

Verantwortlich für die Einhaltung ist der Vorstand.

§21

Mit dem Betreten des Gebäudes erkennt jeder die Hausordnung an und ist zu deren Einhaltung verpflichtet.

§22

Verstöße gegen die Hausordnung können mit Kurz- oder Dauerausschluss von allen Veranstaltungen in den Jugendräumen geahndet werden.

Alle Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, werden vom beauftragten Personal ermahnt oder verwarnt und dem Gemeinderat mitgeteilt.

§23

Die Besucher des Jugendclubs haben sich  so zu verhalten, dass der Ruf nach außen gewahrt wird.

 

Die Hausordnung tritt ab sofort in Kraft.

Bis zur nächsten Änderung.

Oldisleben, den 10.03.2013

 

 

Vorstand

 
  Heute waren schon 4 Besucher (8 Hits) hier!  
 
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden